ELBAnewsLETTER - Die Associazione Albergatori im Dienst derjenigen, die Wohnungen vermieten

Das neue Einheitsgesetz des Regionalen Tourismussystems hat einige bedeutende Änderungen bei der Regelung der B&B-Betriebe, des Albergo Diffuso (Art. 21 und 22) und bei den Pflichten derjenigen eingeführt, die Häuser vermieten, wobei klar unterschieden wird zwischen denen, die dies privat tun, und denen, die diese Tätigkeit unternehmerisch ausüben (Art. 70). Zudem haben sich die Modalitäten für das Ausfüllen der „Meldescheine“ über die Anwesenheit der Gäste in den Betrieben geändert: Diese müssen nun elektronisch an die zuständigen Behörden übermittelt werden, damit Aufenthaltstitel und Ordnungsmäßigkeit der beherbergten Personen unmittelbar überprüft werden können.
Die Associazione Albergatori Isola d’Elba, seit jeher führend auf diesem Gebiet, steht ab heute allen Eigentümern von Ferienwohnungen für die Unterstützung bei diesen neuen Verfahren zur Verfügung, zu moderaten Kosten.
Für Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Büros in Portoferraio.
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