ELBAnewsLETTER - Positive Neuerungen im neuen Regionalgesetz zum Tourismus

Am 28.12.2016 wurde im AMTSBLATT DER REGION TOSKANA Nr. 57 das neue Einheitsgesetz des Regionalen Tourismussystems veröffentlicht, das zahlreiche Neuerungen und interessante positive Elemente für Betreiber und Gäste enthält.
Zu den unmittelbarsten Aspekten gehört, dass das neue Gesetz Hotelbetrieben erlaubt, einige ihrer Leistungen auch dem externen Publikum anzubieten, wie den freien Zugang zu Läden, Wellnessbereichen oder zum Restaurant des Hotels, wofür in der Vergangenheit unterschiedliche Lizenzen erforderlich waren (Art. 18 Abs. 2).
Eine weitere wichtige Neuerung ist die Anerkennung der CONDHOTELS (Art. 23). Das Condhotel ist eine neue Immobilienchance, die aus Amerika kommt und sich in letzter Zeit auch in Europa ausbreitet. Hotels, die sich für diese Formel entscheiden, bieten einige Zimmer zum Verkauf an (bis höchstens 40% der Gesamtfläche) und sichern den Käufern einen Prozentsatz an der Vermietung zu. Der Eigentümer des Zimmers hat Anspruch auf eine begrenzte Zahl von Übernachtungen, während er in der übrigen Zeit die Verwaltung dem Hotel überlässt, sofern er ihm 30% bis 60% der Einnahmen abtritt. Hotels, die ihre Zimmer verkaufen, müssen deren Zweckbestimmung ändern – von Hotelnutzung zu Wohnnutzung – und im Falle einer Insolvenz des Hotels bleibt der Privatmann, der ein Zimmer gekauft hat, weiterhin dessen Eigentümer. Das ermöglicht dem Betrieb, neue Mittel zur Finanzierung von Renovierungs- und Verbesserungsarbeiten zu erhalten, ohne auf weitere Finanzierungsquellen zurückgreifen zu müssen, während die Investoren ein garantiertes Einkommen erhalten. Diese von Federalberghi nachdrücklich unterstützte Formel erwartet nun innerhalb der nächsten sechs Monate die Veröffentlichung der Durchführungsverordnung, die Verfahren und Umsetzungsmodalitäten weiter präzisiert.
Zu den Neuerungen, die das neue Gesetz hingegen nicht aufgenommen hat, gehört die Möglichkeit für Hoteliers, Pakete mit Ausflügen oder Eintrittskarten direkt zu verkaufen; diese dürfen nur von Reisebüros außerhalb des Betriebs angeboten werden. Zu diesem Punkt behält sich die Associazione Albergatori jedoch vor, die Aufhebung der neuen Regelung zu beantragen, da sie im Widerspruch zu den europäischen Liberalisierungsvorschriften steht.





